Zurück zur Startseite

Allgemeine Lizenzbedingungen

zur Siegelnutzung

Zwischen

Vorbild-Unternehmer.de

Inhaber Jens Janetzki

Waldstr. 26, 34582 Borken (Hessen)

– Lizenzgeber –

und dem Lizenznehmer

§1 Einräumung der Lizenzrechte / Erstellung des Siegeltextes

(1) Rechteinhaber des nachfolgend beschriebenen Siegels ist Vorbild-Unternehmer.de, vertreten durch Jens Janetzki.

(2) Der sich auf dem Siegel befindende Text enthält die Auszeichnungsbezeichnung, den Namen der ausgezeichneten Firma und die Gültigkeitsdauer.

(3) Dem Lizenznehmer wird ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht am Siegel eingeräumt. Dieses Recht gilt räumlich für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Der genaue Zeitraum ist dem Siegel oder der Rechnung zu entnehmen.

Auf Anfrage kann das Nutzungsrecht auch weltweit ausgedehnt werden. Dies erfordert jedoch eine separate Vereinbarung zwischen den Parteien.

Die Lizenzrechte gelten für sämtliche Kommunikationsmaßnahmen des Unternehmens.

(4) Das erzielte Prüfergebnis bildet die Grundlage für die Erteilung des Siegels. Ein Anspruch auf Herausgabe der Prüfergebnisse besteht nicht. Falsche Angaben des Lizenznehmers innerhalb des Prüfprozesses haben zur Folge, dass die Auszeichnung erlischt und die Verwendung des Siegels grundsätzlich nicht gestattet ist.

(5) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Prüfprozess sowie die Bewertungskriterien und -maßstäbe im Zeitablauf zu ändern. Bereits erteilte Siegellizenzen bleiben davon bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit unberührt.

(6) Das Siegel darf ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht verändert werden. Ausgenommen hiervon ist die proportionale Größenanpassung – das Siegel darf somit vergrößert oder verkleinert werden, solange alle Elemente erkennbar bleiben. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben erfolgt ein Nutzungsausschluss.

§2 Lizenzgebühren / Laufzeit

(1) Den eingeräumten Nutzungsrechten und der Lieferung des Siegels liegt eine Lizenzgebühr zugrunde. Diese Gebühr ist dem Angebot bzw. der Rechnung zu entnehmen. Sofern nichts anderes festgehalten wurde, ist der Betrag sofort nach der Rechnungstellung fällig und auf das Konto des Lizenzgebers ohne Abzüge zu überweisen.

(2) Die vereinbarte Siegelnutzungsdauer (Gültigkeitsdauer) ist im Siegel und auf der Rechnung vermerkt, wobei sich das Ablaufdatum auf den letzten Kalendertag des ausgewiesenen Monats bezieht.

Automatische Verlängerung

Kündigt der Lizenznehmer nicht mit zweimonatiger Frist vor Ablauf der vereinbarten Siegelnutzungsdauer, verlängert sich diese automatisch um ein weiteres Jahr, ohne dass es einer erneuten Prüfung bedarf. Entscheidend ist der schriftliche Eingang der Kündigung per Brief oder E-Mail an [email protected] bis zum letzten Werktag des Monats.

Eine unterjährige Kündigung ist nicht möglich. Die automatische Verlängerung ohne erneute Prüfung erfolgt maximal dreimal in den drei Folgejahren. Die Kosten für die Verlängerung richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preisliste.

§3 Haftung

(1) Wir übernehmen keine Gewähr für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Verwendbarkeit der Prüfergebnisse und des Siegels. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich eigenständig zu prüfen, ob der Siegelgebrauch gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Sollte eine rechtliche Prüfung Anpassungsbedarf ergeben, stimmen wir uns über eine Neugestaltung des Siegels ab. Der Lizenznehmer stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritten aufgrund einer rechtswidrigen Siegelnutzung gegen uns geltend machen.

(2) Die Prüfung durch Vorbild-Unternehmer.de erfolgt auf Grundlage frei zugänglicher Informationen und der erteilten Auskünfte des geprüften Unternehmens. Eine Verifizierung findet nicht statt. Eine Haftung für die Informationen unsererseits ist ausgeschlossen. Die Prüfergebnisse erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Die Auszeichnung "Vorbild-Unternehmer" trifft keine Aussage über die aktuelle oder zukünftige wirtschaftliche Situation des ausgezeichneten Unternehmens und garantiert auch nicht dessen Fortbestand. Es handelt es sich bei der Auszeichnung nicht um eine Wirtschaftsprüfung im Sinne des HGB oder des PublG.

(3) Eine unbegrenzte Haftung unsererseits besteht nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§4 Außerordentliche Kündigung

(1) Bei Verstößen gegen diese Grundsätze sind wir berechtigt, das Vertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die weitere Siegelnutzung ist dann untersagt. Ein Anspruch auf Erstattung der Lizenzgebühr besteht nicht.

§5 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Für alle beteiligten Parteien und deren Rechtsbeziehungen untereinander gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Borken (Hessen).

(3) Eine Abtretung der Vertrags- und Lizenzrechte an Dritte bedarf unserer Zustimmung.

(4) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Partner, die mit dem Vertrieb oder der Bewerbung des Siegels befasst sind, ebenfalls an diese Bedingungen zu binden und für deren Einhaltung einzustehen.

(5) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch Änderungen dieser Lizenzbedingungen müssen schriftlich erfolgen.

(6) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. Unwirksame Klauseln sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.

(7) Wir behalten uns vor, den Lizenznehmer in unserer Kommunikation (z. B. auf der Webseite, in Infobroschüren oder Präsentationen) namentlich und bildlich zu erwähnen.

(8) Mit Zahlung der Lizenzgebühr und Nutzung des Siegels akzeptiert der Lizenznehmer diese Lizenzbedingungen verbindlich.

Borken (Hessen), April 2026